Grundbuchauszug in der Schweiz — Inhalt, Zweck, Kosten
Was ist ein Grundbuchauszug? Eine Definition
Das Grundbuch gibt eine Chronologie der Eigentums- und Wohnverhältnisse einer Immobilie wieder. Als staatliches Register dinglicher Rechte ist es in der Schweiz öffentlich. Wenn Sie ein Recht eintragen, löschen, ändern oder übertragen, müssen Sie dies im Grundbuch vermerken. Wer eine Liegenschaft oder ein Grundstück kaufen oder verkaufen will, benötigt eine aktuelle Kopie dieser Eintragungen, den Grundbuchauszug. Neben den Angaben zum Eigentum finden sich darin beispielsweise Dienstbarkeiten, Grundlasten und Pfandrechte.
Anspruch auf einen verkürzten Grundbuchauszug hat jede Person. Nur wer ein berechtigtes Interesse nachweist, erhält einen vollständigen Einblick in das betreffende Grundbuch und bei Bedarf einen Grundbuchauszug.
Was steht im Grundbuchauszug?
Im Grundbuch finden Sie alle wichtigen Informationen zu einem Grundstück. Das sind beispielsweise Lage, Grösse, Eigentümer, Art der Immobilie und Angaben zu den derzeit geltenden Rechtsverhältnissen. Darüber hinaus stehen Belastungen wie Dienstbarkeiten, Vorkaufs- und Rückkaufsrechte, Hypotheken und Grundschulden im Grundbuch.
Als «Grundstück» gelten nach Art. 943 ZGB:
- Liegenschaften
- Bergwerke
- selbständige und dauernde Rechte an Grundstücken (z. B. Baurechte)
- Miteigentumsanteile an Grundstücken, z. B. Stockwerkeigentum
Wichtig: Grundstücke, die nicht im Privatbesitz sind, sondern Bund, Kantonen oder Gemeinden gehören, sind nicht zwingend einzutragen. Eine Aufnahme in das Grundbuch erfolgt nur, wenn die Kantone dies vorschreiben oder dingliche Rechte die Eintragung erfordern.
Wer führt das Grundbuch?
In der Schweiz besteht kein zentrales Grundbuch. Die Grundbuchämter bzw. kantonalen Registereinrichtungen werden von den Kantonen verwaltet und unterliegen der Aufsicht des Bundes. Nur die Kantone Uri, Zug, Nidwalden, Glarus, Basel-Stadt, Schaffhausen, Appenzell Innerrhoden und Genf besitzen ein einziges Grundbuchamt. Die übrigen Kantone führen ein Grundbuchamt pro Gemeinde oder fassen mehrere Gemeinden zu einem Grundbuchkreis zusammen.
Grundbücher sind grundstücksbezogen aufgebaut. Diese werden entweder in Papierform oder mit Ermächtigung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements IT-gestützt geführt. Gegliedert sind die kantonalen Grundbücher in (Art. 942 ZGB):
- Hauptbuch
- ergänzende Pläne nach amtlicher Vermessung
- Liegenschaftsverzeichnisse
- Belege
- Liegenschaftsbeschreibungen
- Tagebuch
Wichtig: Die Behörden dürfen für Eintragungen, Änderungen oder Löschungen Gebühren erheben. In den meisten Kantonen fällt zusätzlich eine Rechtsverkehrssteuer an.
Wann und wo ist ein Grundbuchauszug erhältlich?
Haben Sie Interesse am Kauf einer Immobilie, informieren Sie sich frühzeitig über das Objekt im Grundbuch. Wichtig sind beispielsweise wertmindernde Dienstbarkeiten wie ein lebenslanges Wohnrecht oder ein Nutzniessungsrecht (Niessbrauch). Wenn Sie für den Immobilienkauf einen Bankkredit benötigen, ist die Vorlage eines aktuellen Grundbuchauszuges verpflichtend. Als Verkäufer weisen Sie mit dem Dokument nach, dass Sie zum Verkauf berechtigt sind.
Den Grundbuchauszug fordern Sie beim zuständigen Grundbuchamt Ihres Kantons oder Ihrer Gemeinde an, per Post oder online. Das dürfen Sie auch, wenn Sie nicht Eigentümer der eingetragenen Liegenschaft sind (Art. 970 ZGB). Dann erhalten Sie eine gekürzte Version mit diesen Angaben:
- Bezeichnung des Grundstücks und Grundstücksbeschreibung
- Namen und Identifikation des Eigentümers
- Eigentumsform und Erwerbsdatum
Nicht öffentlich sind u. a. Informationen zu Grundpfandrechten. Einsichtsrecht haben nur Eigentümer und Personen oder Institutionen mit nachgewiesenem Interesse (z. B. Dienstbarkeitsberechtigte oder Banken als Grundpfandrechtsgläubiger).
Tipp: Die Kantone können den Erwerb des Grundeigentums in ihren Amtsblättern veröffentlichen. Ausgenommen sind Gegenleistungen bei Erbteilung und Erbvorbezug, im Ehevertrag oder in güterrechtlichen Auseinandersetzungen.
Was kostet ein Grundbuchauszug?
Rechnen Sie für Informationen aus dem Grundbuch und die Erstellung eines Grundbuchauszuges mit diesen Kosten:
- Grundbucheinsicht vor Ort oder Auskünfte per Telefon: kostenlos
- Unbeglaubigter Grundbuchauszug: ca. 20 bis 30 CHF
- Beglaubigung des Grundbuchauszuges: zusätzlich ca. 20 CHF
- Anforderung durch Notar: Kostenrechnung des Notars (nur bei gleichzeitiger Erstellung eines Kaufvertrages interessant)