Mit Fördergeldern zur energiesparenden Immobilie

Die Schweiz will ihren Energiestatus bis ins Jahr 2050 verbessern (Energiestrategie 2050). Dafür fördern Bund und Kantone erneuerbare Energien, unterstützen den Austausch fossiler Brennstoffsysteme und die Reduktion des CO2-Ausstosses. Inzwischen haben 27,2 % der Haushalte alternative Energiequellen für sich entdeckt. Zum Vergleich: In Deutschland waren es in 2020 19,2 %.

Investitionen in die Energieeffizienz lohnen sich gleich doppelt: Hausbesitzer wenden weniger Geld für Energie auf und steigern zugleich den Marktwert ihrer Liegenschaft.

Energieeffizienz im Fokus

Schweizer Haushalte verbrauchen rund 40 % der Energie des Landes und setzen 25 % der Treibhausgase frei. Die hohen Energiekosten veranlassen mehr Endverbraucher, energieeffizient zu sanieren und zu bauen. Auch negative Umwelteinflüsse richten das Interesse zunehmend auf alternative Energiequellen.

Über das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen erhielten Hausbesitzer und Mieter in 2020 Zuschüsse von 299 Millionen CHF.

Gefördert wurden:

  • Wärmedämmprojekte mit 119 Mio. CHF
  • Sanierungen an der Gebäudehülle mit 72 Mio. CHF
  • Heizungswechsel oder Einbau von Solar- und Lüftungsanlagen mit 62 Mio. CHF. 7155 Systeme mit fossilen Brennstoffen wie Öl, Gas oder Kohle wurden durch Anlagen mit erneuerbaren Energien ersetzt

 

Sanierungsquote noch zu gering

Das Kundenbarometer der Universität St. Gallen belegt das grosse Interesse an umweltfreundlichen Energietechnologien. Ob Wärmepumpe, Batteriespeicher oder Fotovoltaik – bei vielen Hausbesitzern in der Schweiz steht die Energieeffizienz ganz oben.

Energetisch saniert werden jährlich nur 1 % der Gebäude. Bei rund 1,8 Millionen Gebäuden würde es noch 100 Jahre dauern, bis alle Liegenschaften dem Ziel der Energiestrategie 2050 entsprächen. Gründe dafür sind u. a. mangelnde Information über erneuerbare Energien oder fehlende finanzielle Mittel.

Sie möchten Ihre Immobilie energetisch fit machen? Unser Tipp: Gehen Sie schrittweise vor. Nutzen Sie Expertenwissen für Ihre persönliche Energiestrategie.

Die Fotovoltaikanlage des Projekts «Vogelsang» in Gebenstorf AG.

In 4 Schritten energiesparend und nachhaltig sanieren

Sie kennen die Schwächen Ihrer Liegenschaft:

  • kostenintensive fossile Heizsysteme wie Kohle-, Öl- oder Gasheizungen
  • eine Gebäudehülle aus den 1970er-Jahren
  • undichte Fenster und Türen
  • ein in die Jahre gekommenes Dach

Der Sanierungsbedarf ist unübersehbar. Aber wie gehen Sie idealerweise vor?

1. Schritt: Informieren

Eine Immobilie energetisch fit zu machen, kostet Geld. Bund, Kantone, Städte und Gemeinden unterstützen Sie auf unterschiedliche Weise:

  • Starten Sie am besten bei der Energieberatungsstelle Ihres Kantons. Informieren Sie sich dort über Fördermittel und Beratungsmöglichkeiten. Wo Sie die nächstgelegene Energieberatungsstelle finden, erfahren Sie bei EnergieSchweiz.
  • Neben dem Gebäudeprogramm der Kantone und Gemeinden gibt es viele weitere Förderprogramme. Alle aktuellen Angebote finden Sie auf der Website von EnergieFranken.
  • Sie haben noch offene Energiefragen? Die Kantone organisieren hilfreiche Informationsabende und Schulungen.

2. Schritt: Analysieren

Beauftragen Sie einen Energieberater damit, einen Gebäudeenergieausweis der Kantone zu erstellen (GEAK oder GEAK Plus). Mit dem GEAK wird der Energiestatus von Wohnbauten, Verwaltungs- und Schulgebäuden beurteilt.

Der Gebäudeausweis umfasst 7 Klassen (A-G), in die ein zertifizierter Experte Ihre Gebäudehülle und die Gebäudetechnik einstuft. Diese Analyse basiert schweizweit auf einheitlichen Kriterien. So sind Liegenschaften energietechnisch untereinander vergleichbar.

Der GEAK-Plus geht noch einen Schritt weiter. Der Experte schlägt Ihnen Sanierungsschritte und Förderprogramme vor:

  • Wie verbessern Sie konkret die Energieeffizienz Ihres Hauses?
  • Welche Etappen bieten sich an und wie sehen die 3 empfehlenswertesten Varianten der Sanierung aus (inklusive Kosten-Nutzen-Einschätzung)?
  • Wie viel kosten Sie die Massnahmen und was sparen Sie ein?

Das Ergebnis der Beratung fasst der Experte in einem schriftlichen Sanierungsbericht zusammen.

Der GEAK ist bei Bestandsgebäuden 10 Jahre gültig. Die Kosten erstatten die meisten Kantone teilweise oder vollständig im Rahmen der Fördergelder. Der Kanton Bern fördert den GEAK beispielsweise bei 1-2 Wohneinheiten mit 1 000 CHF, bei Mehrfamilienhäusern mit 1 500 CHF.

3. Schritt: Planen

Spätestens nach dem GEAK-Bericht kennen Sie alle Schwachstellen Ihrer Immobilie. Nun können Sie die Sanierungsmassnahmen priorisieren. Dabei starten Sie am besten von der Gebäudehülle aus:

  • Gebäudehülle wärmedämmen
  • Fenster und Türen mit Wärmeschutzverglasung ausstatten
  • Dach sanieren
  • Kellerwände und- decken dämmen
  • Fotovoltaikanlage installieren
  • Anlagentechnik auf die gedämmte Gebäudehülle abstimmen
  • Massnahmen innerhalb des Gebäudes planen

4. Schritt: Finanzieren

Sie wollen Ihr Haus komplett sanieren oder mehrere Einzelmassnahmen kombinieren? Baufördergelder und Sanierungszuschüsse stellen bei solchen Vorhaben meist nur einen Teil der benötigten Investition dar.

  • Unser Tipp: Planen Sie frühzeitig und legen Sie Rücklagen an.
  • Benötigen Sie einen Kredit, ist ein sorgfältig durchdachter Sanierungsplan inklusive GEAK die beste Grundlage für ein Finanzierungsgespräch. Viele Banken gewähren für Projekte rund um Energieeffizienz vergünstigte Hypothekarkredite. Ziel ist meist ein bestimmter Energiestandard, dessen Erreichbarkeit Sie mit einem aktuellen GEAK-/GEAK-Plus-Bericht belegen.
  • Wer Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt, kann seit 2018 zusätzlich von der Einspeisevergütung (EVS) profitieren. Sie sind dabei, wenn Sie Strom aus Biomasse, Wasserkraft von 1 bis 10 MW, Windenergie oder Geothermie erzeugen. Beachten Sie, dass die Aufnahme in das Fördersystem der Einspeisevergütung bis Ende 2022 befristet ist.
  • Wichtig: Informieren Sie sich über Steuerabzüge, die Kantone für Energiesparmassnahmen gewähren. Das kann sich für Sie lohnen. Denn sind die Kosten höher als Ihr Jahreseinkommen, dürfen Sie die Aufwände nicht nur im Sanierungsjahr absetzen. Auch in den beiden Folgejahren profitieren Sie steuerlich von Ihren Sanierungskosten.
  • Abzugsfähig sind von der direkten Bundessteuer Kosten für Geothermie, Sonnen- und Windenergie, Biomasse (inkl. Holz oder Biogas) sowie für nutzbare Umgebungswärme mit oder ohne Wärmepumpe.
Eine Bodensondierung liefert Umgebungswärme für eine Wärmepumpe, die innerhalb oder ausserhalb eines Gebäudes angebracht werden kann.

Das Gebäudeprogramm—Anforderungen und Förderprojekte

Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen unterstützt seit 2010 Hausbesitzer bei Ihren Investitionen in erneuerbare Energien. Die Kantone legen fest, welche Aktivitäten sie zu welchen Bedingungen fördern. Grundlage ist das harmonisierte Fördermodell der Kantone (HFM 2015).

Wann haben Sie Anspruch auf Förderung aus dem Gebäudeprogramm?

  1. Das Fördergesuch und in einigen Kantonen auch die Gewährung müssen vor Beginn jeglicher Arbeiten zu dem Projekt erfolgen.
  2. Das Gebäude (keine Erweiterung oder Aufstockung) muss im Besitz natürlicher oder juristischer Personen oder der Gemeinde stehen.
  3. Gefördert werden Einzelmassnahmen, etappierte Sanierungen oder Komplettsanierungen ohne Etappen.
  4. Einzelmassnahmen wie Fensterersatz, Wärmedämmung im Dachstock, Isolation der Kellerdecke oder von Innenwänden gegen unbeheizte Räume sind nicht förderfähig.
  5. Sanieren Sie Ihre Gebäudeisolation mit Kosten von über 10 000 CHF erwarten die Kantone den Energieberatungsbericht GEAK-Plus.

Jeder Kanton setzt seine eigene Energiepolitik mit individuellen Förderbedingungen um. Diese Einzelmassnahmen stehen jedoch bei allen Kantonen im Fokus:

Wärmedämmung

70 % der privat verbrauchten Energie in der Schweiz entfällt auf die Raumwärme. Mit einer besseren Wärmedämmung an Fassade, Dach, Wand und Boden gegen Erdreich können Sie den Energieverbrauch Ihrer Immobilie halbieren. Damit gehört die Wärmedämmung zu den effizientesten Sanierungsmassnahmen einer Liegenschaft.

Wichtig: Gefördert werden nur Immobilien, deren Bau vor dem Jahr 2000 genehmigt wurde. Neue Auf- und Anbauten sowie Aufstockungen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Holzfeuerung

Mit dieser Fördermassnahme unterstützt das Gebäudeprogramm den Wechsel von fossilen Brennstoffen zu effizienten Holzfeuerungsanlagen. Die Vorteile: Holzheizungen tragen massgeblich zur Verringerung der CO2-Emissionen bei. Zudem ist Holz die zweitwichtigste Energiequelle in der waldreichen Schweiz, die bisher jedoch nur zu 50 % genutzt wird.

Wichtig: Erlaubt sind Stückholz- oder Pelletfeuerung mit Tagesbehälter sowie automatische Holzfeuerung. Gefördert wird der Tausch, wenn die Anlage als Hauptheizung dient und eine Heizöl-, Erdgas- oder Elektroheizung ersetzt.

Wärmepumpe

Mit einer Wärmepumpe nutzen Sie die Wärme im Wasser, der Erde und der Luft. Wärmepumpen produzieren bis zu 4x mehr Nutzwärme als sie benötigen und verbrauchen lediglich ca. ¼ des Energiebedarfs einer Elektroheizung.

Wichtig: Es werden Luft/Wasser-Wärmepumpen und Sole/Wasser-, Wasser/Wasser-Wärmepumpen gefördert. Die geförderte Anlage muss Ihnen als Hauptheizung dienen und fossile Brennstoffe ersetzen. Zudem muss sie über ein in der Schweiz gültiges internationales oder nationales Wärmepumpen-Gütesiegel verfügen.

Eine Wärmepumpe nutzt die Wärme aus Wasser, Erde (Bodensondierung vorausgesetzt) und Luft und ersetzt fossile Brennstoffe.

 

Wärmenetz

Ein Wärmenetz versorgt gleichzeitig mehrere Gebäude mit Energie und reduziert den CO2 -Ausstoss. Bedingung: Die verwendete Wärme stammt hauptsächlich aus erneuerbaren Energien aus Biomasse-, Holz- oder Geothermie-Anlagen. Auch Abwärme aus Industrieanlagen ist zulässig.

Wichtig: Sie erhalten die Förderung der Kantone, wenn durch den Anschluss an ein Wärmenetz fossile Brennstoffe ersetzt werden.

Solarkollektoren

Bei optimaler Dämmung Ihrer Liegenschaft können Solarkollektoren ca. 50 % des Wärmebedarfs Ihres Haushalts decken. Handelt es sich um ein weniger effizient gedämmtes Gebäude, werden ca. 70 % des Warmwasserbedarfs erzeugt.

Wichtig: Die Installation von Solarkollektoren muss auf bestehenden Gebäuden oder als Anlagenerweiterung erfolgen. Förderberechtigt sind nur Kollektoren, die auf www.kollektorliste.ch gelistet sind.

Nicht Bestandteil des Gebäudeprogramms sind Fotovoltaikanlagen (Solarmodule zur Stromerzeugung). Diese fördern Kantone häufig separat.

Solarkollektoren können ca. 50 % des Wärmebedarfs eines Haushalts decken.

Wohnungslüftung

Wenn Sie Ihre Räume lüften, unterstützen Sie Ihre Gesundheit und beugen Schimmelbildung vor. Allerdings geht dabei durchschnittlich 20 % an Raumwärme verloren. Wärmerückgewinnungsanlagen nutzen die Wärme der verbrauchten Luft und führen sie mit frischer Luft in die Räume zurück. Der Wärmeverlust ist dabei gering.

Wichtig: Gefördert werden nur Geräte mit Zuluft, Abluft und Wärmerückgewinnung. Zudem muss es sich um Neuanlagen in bestehenden Gebäuden handeln.

Reduktion des Heizwärme- und Heizenergiebedarfs

Mit einem geringeren Energiebedarf für die Wärmeerzeugung erzielen Sie den grössten Effekt auf Energiekosten und Klima. Immerhin entfallen in den meisten Haushalten durchschnittlich 80 % des Energiebedarfs auf die Heizleistung für Raumwärme und Warmwasserbereitung.

Wichtig: Gefördert werden nur Massnahmen in Gebäuden vor dem Baubewilligungsjahr 2000. Um die Mittel zu erhalten, müssen Sie spätestens 3 Jahre nach dem Förderantrag einen Nachweis der nach Umsetzung aktuellen Heizwärme- und Heizenergiebedarfsrechnung einreichen.

 

Gesamtsanierung mit Minergie-Zertifikat

Minergie-Gebäude zeichnen sich durch eine hochwertige Gebäudehülle und einen geringen Energiebedarf bei hohem Anteil erneuerbarer Energien aus. Das Label wird vom Bund, den Kantonen und der Wirtschaft unterstützt.

Wichtig: Gefördert wird die umfassende Gesamtsanierung mit Minergie-/Minergie-P-Zertifikat bei Gebäuden, deren Bau vor dem Jahr 2000 bewilligt wurde.

 

Bonus für umfassende Sanierung

Entscheiden Sie sich dafür, Ihr Haus komplett zu sanieren, entscheiden Sie sich gleichzeitig für die höchste Energieeffizienz. Dies honorieren Kantone mit einem Bonus. Gefördert werden eine verbesserte Gebäudehülleneffizienz oder Gesamtenergieeffizienz.

Wichtig: Die beiden Boni sind nicht miteinander kombinierbar.

Bei der Gebäudehülleneffizienz muss Ihre Liegenschaft eine von drei der folgenden Voraussetzungen erfüllen, bei der Gesamtenergieeffizienz eine von vier:

  • Mindestens 90 % aller Hauptflächen des Gebäudes sind gemäss Anforderungen wärmegedämmt. Für den Bonus Gesamtenergieeffizienz ist zusätzlich eine Massnahme zur Wärmeerzeugung Bedingung.
  • Nach der Sanierung steigt die Gebäudehülle in die GEAK-Effizienzklassen C oder B auf. Bei der Gesamteffizienzsanierung muss zusätzlich die GEAK-Gesamtenergieeffizienzklasse B resp. A erreicht werden.
  • Aufgrund der Umsetzung liegt der Heizwärmebedarf unter 150 % des Grenzwerts von Neubauten. Für den Bonus Gesamtenergieeffizienz darf kein fossiles oder direkt elektrisches Hauptheizsystem mehr installiert sein.
  • Ist Ihr Objekt als Minergie- bzw. Minergie-P-Haus zertifiziert, ersetzt das für den Erhalt des Bonus Gesamtenergieeffizienz weitere Nachweise.

 

Massnahmen zur Qualitätssicherung

Erst mit Zertifizierungen und standardisierten Prozessen sanieren und bauen Sie sicher. Deshalb unterstützt das Gebäudeprogramm diese Zertifikate und Standards:

  • Wärmepumpen-System-Modul
  • QM Holzheizwerke
  • Minergie
  • Minergie Qualitätssicherung Bau (MQS Bau)

Wichtig: Einige davon sind Förderbedingungen des Gebäudeprogramms.

 

Fazit: Sanieren Sie professionell und schrittweise – es lohnt sich

Energiesparend und nachhaltig zu sanieren, zahlt sich nicht nur für die Umwelt aus: Ihr Energiebedarf und der CO2-Ausstoss können sich halbieren. Davon profitiert Ihr Konto direkt und indirekt. Deutlich niedrigere Kosten für Heizung und Warmwasser machen sich bei steigenden Energiepreisen sofort wohltuend bemerkbar. Zugleich steigern Sie den Marktwert Ihrer Liegenschaft.

Unser Tipp: Zahlreiche Förderprogramme in der Schweiz unterstützen Sie, wenn Sie Ihr Haus energetisch fit machen wollen. Stellen Sie jetzt mit einem Experten Ihren individuellen Sanierungsplan zusammen und sprechen Sie mit Ihrer Bank. Einen Vorgeschmack darauf, was sich an Energiekosten einsparen lässt, erhalten Sie mit dem Heizenergie-Umrechner.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?