Courtage — einfach erklärt!

Was ist eine Courtage? Eine Definition

In der Schweiz ist neben den Begriffen «Courtage» und «Maklercourtage» der Ausdruck «Maklerprovision» verbreitet. Als Courtage wird eine Vermittlungsgebühr bezeichnet, die in diversen Finanzbereichen zum Einsatz kommt:

  • in Börsengeschäften
  • im Versicherungswesen
  • beim Immobilienkauf und -verkauf

Kennzeichnend für die Courtage ist, dass sie mit dem Erfolg einer Dienstleistung verbunden ist. Börsen-, Versicherungs- oder Immobilienmakler erhalten die Provision für die Vermittlung einer Wertpapierorder, eines Versicherungsproduktes oder einer Immobilientransaktion.

Die Höhe der Vergütung muss dem Kunden vor Abschluss des Geschäfts bekannt sein, sofern er sie zu zahlen hat. Die Courtage wird in Promille oder Prozent des Wertpapierkurses, des Nennwerts, der Versicherungssumme oder des Immobilienpreises angegeben.

Courtage bei Börsengeschäften

Im Schweizer Wertpapierhandel fällt in der Regel eine Vermittlungsprovision an. Courtagen erheben Banken, Online-Magazine oder Kursmakler für Vermittlung, Ausführung und Abwicklung der Börsengeschäfte.

Die Höhe der Courtage wird bei festverzinslichen Wertpapieren in Promille des Nennwertes, bei Aktien, Fonds, Anlage- und Hebelprodukten in Promille oder Prozent des Kurswertes ausgewiesen. Grundsätzlich ist die Provision abhängig vom Anbieter, der Art der Wertpapiere, dem Ordervolumen und dem Börsenplatz. Sparen können Anleger über Onlinebroker, die insbesondere Vieltradern günstige Konditionen anbieten.

Einige Börsen ersetzen Vermittlungsgebühren für Ihre Anleger inzwischen durch ein einheitliches Handelsentgelt.

Was bedeutet Franko Courtage (F. C.)?

Die Klausel «Franko Courtage» und die Abkürzung «F. C.» werden bei Börsengeschäften eingesetzt. Sie bedeuten, dass der Börsenmakler auf Courtage verzichtet bzw. kein Börsenmakler zwischengeschaltet ist.

Anleger begegnen dem Kürzel «F. C.» häufig im ausserbörslichen Wertpapierhandel oder im Handel mit einem Emittenten. Beide Konstellationen kommen ohne Kursmakler aus, daher fällt für dessen Dienstleistung keine Provision an.

Courtage als Abschlussprovision

Vor allem im Versicherungswesen ist die Courtage als Abschlussprovision bekannt. Dabei erhalten Versicherungsvermittler eine Provision für die Vermittlung und ggf. Betreuung eines Versicherungsproduktes. Diese Leistung übernimmt entweder der Kunde oder das versichernde Unternehmen.

Art und Höhe der Courtage vereinbaren Makler und Versicherungsunternehmen vertraglich miteinander. Üblich sind einmalige Vergütungen für ein vermitteltes Produkt und fortlaufende Provisionen (Folgecourtagen) für die dauerhafte Betreuung des Kunden und seines Versicherungsportfolios.

In den USA kommt die Courtage häufig als Erfolgsprovision bei Anwälten zum Einsatz.

Was bedeutet Courtage beim Kauf oder Verkauf von Immobilien?

Die Vermittlungsgebühr erhält ein Immobilienmakler zum Beispiel, wenn er ein Haus verkauft oder für seine Auftraggeber ein Grundstück erwirbt. Grundsätzlich ist in der Schweiz verhandelbar, wer die Maklercourtage übernimmt. Zahlender ist in der Regel der Verkäufer, seltener übernimmt der Käufer die Provision.

Die Maklercourtage ist erst nach der notariellen Beurkundung fällig. Sie kann von der Grundstückgewinnsteuer abgezogen werden. Für Ein- und Mehrfamilienhäuser beträgt sie ca. 2 bis 6 %, für Grundstücke ca. 5 %, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer. Basis ist der Verkaufspreis einer Immobilie oder eines Grundstücks. Bei Mietwohnungen beträgt die übliche Provision 1 bis 3 Monatsmieten ohne Nebenkosten.

Individuelle Vereinbarungen über die Höhe der Courtage sind möglich. Erscheint dem Verkäufer die Provision als zu hoch, kann er bei Gericht einen Antrag auf Herabsetzung nach Art 417 OR stellen. Der Richter entscheidet über die Senkung der Courtage auf einen angemessenen Betrag.

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