Agio — Definition und Auswirkungen

Was ist das Agio? Eine Definition

Das Agio ist ein Aufschlag, der bei verschiedenen Finanztransaktionen erhoben wird. Es handelt sich beispielsweise um eine Gebühr oder einen Aufschlag für Wertpapiere, die über ihrem Nennwert oder ihrem Ausgabepreis liegen. Daher kommt das «Aufgeld» bei der Neuemission von Aktien zum Tragen. Auch beim Kauf von Fondsanteilen, Devisen oder beim Abschluss eines Kredites sind Ausgabeaufschläge gebräuchlich. Das Agio wird ebenso wie das Disagio (Abgeld) in Prozent zum Nennwert angegeben. Es entspricht häufig der Vergütung, die der Vermittler oder Verkäufer eines Finanzproduktes erhält.

Ein Beispiel: Erhebt die Bank bei einer Kreditaufnahme über 100‘000 CHF ein Agio von 2,5 %, beträgt der Rückzahlungsbetrag 102‘500 CHF zuzüglich Zinsen auf den Nennwert (100‘000 CHF). Das Agio beträgt in diesem Beispiel also 2‘500 CHF.

Was versteht man unter Disagio?

Disagio ist ein Abzug vom Nennwert, der auch als «Damnum» oder «Abgeld» bezeichnet wird. Es fällt häufig bei einer Kreditaufnahme, im Sortenhandel oder bei der Kreditkartenzahlung eines Händlers an.

Beispiel: Berechnet die Bank bei der Kreditaufnahme ein Disagio von 5 %, wird dies bei der Kreditauszahlung vom Nennwert (z. B. 100‘000 CHF) abgezogen. Ausgezahlt wird lediglich die reduzierte Summe von 95‘000 CHF. Die Differenz dient als Zinsvorauszahlung zur Begleichung der Kreditkosten. Zurückzuzahlen ist allerdings der komplette Kreditbetrag von 100‘000 CHF.

Wieso und wo wird ein Agio erhoben?

Für das Agio gibt es mehrere Anwendungsgebiete.

  • Aktien: Der Aufschlag wird nur bei Neuemission erhoben. Es handelt sich um die Differenz zwischen Ausgabekurs und dem Nennbetrag des Wertpapiers.
  • Fonds: Beim Kauf von Fondsanteilen wird das Agio erhoben, um die Vertriebskosten zu decken. Hier wird jedoch stets von Ausgabeaufschlägen gesprochen. Diese sind ausgehend vom Nennwert in Höhe von 2 bis 4 % bei Rentenfonds und 3 bis 6 % bei Aktienfonds üblich.
  • Anleihen: Die Ausgabe von Anleihen erfolgt zu unterschiedlichen Bedingungen mit Agio oder Disagio oder zum reinen Nennwert.
  • Devisen: Als Agio gilt bei Devisen die Differenz zwischen Leitkurs und Kaufpreis. Diese wird als «Spread»
  • Kredit: Das Agio wird auf die ausgezahlte Kreditsumme aufgeschlagen und ist mit dieser zurückzuzahlen.
  • Optionen: Bei Optionen ist ein Agio üblich, wird jedoch hier als «Aufgeld»

Wodurch wird die Höhe des Agios bestimmt?

Die Entscheidung, ob und in welcher Höhe eine Wertpapieremission oder der Devisenkauf mit Agio ausgestattet wird, trifft der Anbieter oder Emittent. In der Regel erfolgt der Aufpreis als einstelliger prozentualer Aufschlag auf den Nennwert, kann aber auch höher festgelegt werden.

Beispiel:

Beim Kauf von Anleihen wird ein Agio von 3 % vereinbart. Der Kauf erfolgt zum Ausgabekurs von 103 % und liegt damit um 3 % über dem Nennwert. Haben die Anleihen einen Nennwert von 3‘000 CHF, erfolgt die Ausgabe zu einem Kurswert von 3‘090 CHF.

Eine schriftliche Vereinbarung über das Agio ist verpflichtend, denn das Aufgeld gehört zu den Konditionen eines Angebotes. Dessen Angabe darf weder im Kaufvertrag noch in einer Konditionenübersicht fehlen. Verhandlungsspielraum besteht kaum, da das Agio fester Vertragsbestandteil ist. Zudem untersteht ein Anbieter von Finanzprodukten in der Schweiz meist der Bankenaufsicht FINMA.

Wie werden Zinsen durch das Agio beeinflusst?

Das Agio verteuert ein Finanzprodukt und hat damit unterschiedliche Auswirkungen auf Zinsen. Je nach Produkt führt es zu höheren Zinseinnahmen oder zu einer gestiegenen Rückzahlungspflicht:

  • Bei Anleihen finden sich Ausgabeaufschläge eher selten. Ist das Wertpapier dennoch mit einem Agio ausgestattet, zahlen Käufer auch hier einen Aufschlag auf den Nennwert. Um diesen Nachteil zu kompensieren, sollte der Zins des festverzinslichen Wertpapiers etwas höher ausfallen.
  • Bei einer Kreditaufnahme mit Agio wird der Kreditbetrag zu 100 % ausgezahlt. Zurückzuzahlen ist die Kreditsumme zuzüglich des Agios. Verlangt die Bank ein Aufgeld von 5 %, beträgt die Rückzahlungsverpflichtung 105 % der Kreditsumme. Das bedeutet bei einem Immobilienkredit über 300‘000 CHF ein Agio von 15‘000 CHF und eine Gesamtverpflichtung von 315‘000 CHF.

Tipp: Das Agio verändert damit unmittelbar die Gesamtkosten des Kredites. Der Aufschlag erhöht zwar nicht die Kreditzinsen, beeinflusst wegen der höheren Gesamtkosten jedoch den Effektivzinssatz. Potenzielle Kreditnehmer sollten daher vor der Kreditaufnahme stets den effektiven Jahreszins unterschiedlicher Angebote vergleichen.

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