Was ist ein Konsortium? — Arten, Formen, Vorteile

Was ist ein Konsortium? Eine Definition

Schliessen sich zwei gleichberechtigte Unternehmen für einen bestimmten Zeitraum zusammen, um gemeinsame Projekte zu verfolgen, entsteht ein Konsortium. Beide Unternehmen bleiben rechtlich, wirtschaftlich und juristisch unabhängig. Sie agieren wie gewohnt selbstständig. Im Gegensatz zu einer strategischen Allianz ist das Konsortium nicht auf Dauer angelegt. Es löst sich auf, sobald die Beteiligten (Konsorten) das wirtschaftliche Ziel erreichen.

Wie ist ein Konsortium organisiert?

Das Konsortium leitet der Konsortialführer, auch als „Lead Manager“ bezeichnet. Die beteiligten Unternehmen bestimmen diese Person einvernehmlich. Der Lead Manager organisiert die Zusammenarbeit und verteilt Aufgaben an die Mitglieder. Handelt es sich um ein stilles oder Innenkonsortium, ist der Konsortialführer für die Kommunikation mit Kunden, Medienvertretern und Behörden verantwortlich.

Für Konsortien in der Schweiz sind die Vorschriften der einfachen Gesellschaft (Art. 530551 OR) bindend. Buchhalterisch, steuerrechtlich und bilanziell haben Konsorten unverändert die Vorgaben zu erfüllen, die der Gesetzgeber an die Rechtsform ihrer Unternehmen stellt. Eine gemeinsame Konsortium-Bilanz ist nicht erforderlich.

Was ist ein Konsortialvertrag?

Die Zusammenarbeit der beteiligten Unternehmen regelt der Konsortialvertrag. Das Dokument ist für die Mitglieder des Konsortiums bindend und unterliegt keinen Formvorschriften. Inhalt eines Konsortialvertrages sind Rechte und Pflichten, Vertretungsvollmachten und Haftungsfragen. Von besonderem Interesse sind Beiträge, Risiken und Gewinnverteilung.

Welche Arten und Formen eines Konsortiums gibt es?

Konsortien werden in unterschiedlichen Arten und Formen geführt:

Innenkonsortium

Das Innenkonsortium tritt im Geschäftsleben verdeckt auf. Daher ist es auch als «stilles Konsortium» bekannt. Die Unternehmen bestimmen gemeinschaftlich den Konsortialführer. Dieser trifft mit Kunden Vereinbarungen, publiziert Informationen und führt das Konsortium nach aussen rechtlich bindend.

Aussenkonsortium

Im Aussenkonsortium treten die Konsortialmitglieder offen gegenüber ihren Kunden auf. Daher wird es auch als «offenes Konsortium» bezeichnet. Die beteiligten Unternehmen bestimmen zwar einen gemeinsamen Lead Manager, der das Projekt organisiert und leitet. Dennoch treffen die Konsorten alle Vereinbarungen mit ihren Kunden.

Diese Formen der Konsortien sind möglich:

Bieter-Anbieter-Konsortium

Bei einem Bieter-Anbieter-Konsortium versuchen die beteiligten Partner den Zuschlag bei einer Ausschreibung zu erhalten. Das Ziel ist beispielsweise ein Auftrag der öffentlichen Hand, wie sie auf der Schweizer Plattform zum öffentlichen Beschaffungswesen, simap.ch, gelistet sind. Beispielhaft ist die Ausschreibung des Kantonsspitals St. Gallen, das um einen Neubau erweitert werden soll.

Bankenkonsortium

Wenn sich Kreditinstitute zu einem Bankenkonsortium zusammenschliessen, liegt ihr Fokus primär auf der Lastenverteilung. Finanzierung und Risiken eines Vorhabens werden durch Verteilung auf die beteiligten Konsortialbanken minimiert.

Industriekonsortium

Mehrere Unternehmen einer industriellen Sparte bilden ein Industriekonsortium. Das Ziel der Konsorten ist u. a. die Entwicklung einheitlicher Industriestandards.

Beispiel eines Konsortiums in der Immobilienbranche

In der Baubranche finden sich Unternehmen immer häufiger zusammen, um gemeinsam Projekte umzusetzen. Ein Beispiel: Unter der Beteiligung der ImmoZins AG entwickelte das Konsortium Gebenstorf in Vogelsang drei 4-geschossige Mehrfamilienhäuser mit 21 Eigentumswohnungen.

Das Projekt überzeugt nicht nur aufgrund der ausnehmend schönen Lage. Es begeistert auch durch den zertifizierten MINERGIE-Standard, in dem die Gebäude erstellt wurden. Optimal gedämmt, mit Fotovoltaikanlage und einem autofreien Areal, fühlen sich Singles und Familien gleichermassen wohl.

Durch den Zusammenschluss zu einem Konsortium verteilten sich Risiken, Finanzierungsaufwand und Kommunikation des Bauvorhabens auf die beteiligten Unternehmen. Diese blieben auch während der Zusammenarbeit wirtschaftlich und juristisch selbstständig. Nachdem das Bauvorhaben beendet und die Einheiten verkauft waren, löste sich das Konsortium auf.

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