Kapitalertrag aus Wertschriften — Bedeutung und Versteuerung

Was versteht man unter Kapitalertrag? Eine Definition

Wenn Sie Ihr Kapital anlegen, profitieren Sie je nach Anlageform von Kapitalerträgen wie Dividenden, Zinsen oder Gewinnen. Als Gewinn gilt die positive Differenz zwischen Verkaufserlös und Erwerbskosten der Wertpapiere abzüglich der Handelsgebühren. Verkaufen Sie Ihre Vermögenswerte unterhalb des Anschaffungspreises, spricht man von einem Kapitalverlust.

Erträge aus Kapitalanlagen unterliegen in der Schweiz der Verrechnungssteuer (VST). Diese ist eine Form der Einkommenssteuer und besteuert die Gewinne direkt an der Quelle, d. h. bei Auszahlung bzw. Gutschrift. Im Rahmen der Steuererklärung kann sie zurückerstattet werden.

Welche Arten von Kapitalerträgen aus Geldanlagen gibt es?

Kapitalerträge lassen sich aus dem An- und Verkauf der unterschiedlichsten Vermögenswerte generieren:

Kursgewinne

Beim Handel mit Aktien, Wertpapieren, Zertifikaten und Kryptowährungen können Sie Kursgewinne oder -verluste erzielen. Das gilt ebenso für Fonds und ETFs (börsengehandelte Indexfonds).

Dividenden

Anleger, die in ein Unternehmen investieren und dessen Aktien erwerben, werden häufig in Form von Dividenden am Erfolg beteiligt.

Währungsgewinne

Wer sein Geld in fremde Währungen investiert, hat eine Chance auf Wechselkursgewinne.

Zinserträge

Anleger, die ihr Geld z. B. in Anleihen (festverzinsliche Wertpapiere) oder auf Tagesgeld-, Festgeld- und Sparkonten anlegen, erzielen Zinserträge. Deren Höhe ist abhängig von der angelegten Summe, der Anlagedauer und der Verzinsung.

Wie werden Kapitalerträge besteuert?

In vielen Ländern wird die sogenannte «Kapitalertragssteuer» auf Erträge aus Geldanlagen erhoben. Beispielsweise in Frankreich 30 %, in Deutschland 25 % plus ggf. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Die Schweiz besteuert «Kapitalgewinne auf bewegliche Vermögenswerte» mit der Verrechnungssteuer (VST). Wer sich als privater Anleger qualifiziert, bleibt steuerfrei. Über die Steuererklärung können Anleger ihre Verrechnungssteuer vom Kanton zurückerhalten.

Erfüllt ein Anleger nicht alle nachfolgenden Kriterien, schliessen die Finanzbehörden einen professionellen Wertpapierhandel nicht aus. Stammen die Wertpapiere aus einer Erbschaft, gilt der Status des Erblassers als privater oder professioneller Investor für den Erben weiter.

Im Zweifelsfall entscheiden die Finanzbehörden über den Steuerstatus.

Wann bleiben Kapitalgewinne in der Schweiz steuerfrei?

Als «privat» werden Kapitalgewinne gemäss der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) eingestuft, wenn diese 5 Kriterien zutreffen:

  1. Bevor Sie Wertpapiere wieder verkaufen, müssen Sie diese mindestens 6 Monate halten.
  2. Die Kapitalgewinne dürfen nicht mehr als 50 % des jährlichen Nettoeinkommens ausmachen.
  3. Das Transaktionsvolumen beträgt pro Kalenderjahr maximal das Fünffache des Wertschriften- und Guthabenbestandes zu Jahresbeginn.
  4. Geldanlagen dürfen nicht fremdfinanziert werden. Andernfalls müssen die Kapitalerträge höher sein als die Schuldzinsen.
  5. Derivate dürfen nur zur Risikoabsicherung eigener Wertpapiere gekauft und verkauft werden.

Wichtig: Verrechnungssteuerfrei bleiben Zinsgutschriften eines 3.-Säule-Kontos. Auch die Verzinsung eines Kontos mit Kundenguthaben ist unter Umständen steuerfrei. Vorausgesetzt, die Zinsgutschrift erfolgt einmal pro Jahr und bleibt unter 200 CHF.

Sichern Sie sich durch ein Tax Ruling ab

Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre Kapitalerträge steuerfrei bleiben, lassen Sie sich Ihren Anlegerstatus bestätigen. Dazu stellen die Finanzbehörden in der Schweiz einen Steuervorbescheid («Tax Ruling») aus. Das verschafft Ihnen die Sicherheit, vermeintlich steuerfreie Gewinne nicht überraschend versteuern zu müssen.

Wie berechnet sich die Verrechnungssteuer (VST)?

In der Schweiz wird eine 35-prozentige Verrechnungssteuer auf den Kapitalertrag erhoben.

Es handelt sich um eine Quellensteuer, die direkt bei der Auszahlung abgezogen wird.

Beispiel: Ein professioneller Anleger kauft 50 Aktien zu je 10 CHF (= 500 CHF) und verkauft sie später für 50 CHF pro Stück (= 2‘500 CHF). Der Kapitalertrag beträgt 2‘000 CHF. Die Verrechnungssteuer macht 700 CHF (35 %) aus, sodass dem Anleger 1‘300 CHF (65 %) gutgeschrieben werden.

Steuerabzug an der Quelle

Die Steuer wird direkt vom Auszahlenden an die Eidgenössische Steuerverwaltung abgeführt. Anleger erhalten eine Bescheinigung, mit deren Hilfe der Steuerabzug innert 3 Jahren zurückgefordert werden kann. Da der Verrechnungssteuersatz höher ist als der Einkommenssteuersatz, erfolgt meist eine Rückerstattung.

Handelt es sich bei dem Anleger nicht um eine in der Schweiz ansässige Person, ist wichtig, dass ein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Wohnsitzland besteht. Ist dies der Fall, wird die Steuer auf den entsprechenden Satz gesenkt. Alternativ muss der Steuerpflichtige einen Antrag auf Rückforderung stellen.

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